5. Februar 2016

Pressemitteilung Bayerischer Waldbesitzer Verband

Gerne verweisen wir auf die Pressemitteilung des Bayerischen Waldbesitzer Verbandes zu Änderungen im Bundeswaldgesetz.

Die, durch das in Baden-Württemberg derzeit stattfindende Kartellverfahren eröffnete Diskussion, um eine entsprechende Änderung des Bundeswaldgesetzes, ist nichts Neues. Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW – Die Waldeigentümer) hat hierzu schon im Herbst 2014 klar und eindeutig Stellung bezogen. Die jetzt kursierenden Entwürfe aus dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft sind nicht geeignet, um den Notwendigkeiten einer nachhaltigen Forstwirtschaft und den unterschiedlichen Verhältnissen in den Ländern gerecht zu werden. Vielmehr steht zu befürchten, dass mit den jetzt vorliegenden Formulierungen eine rückwärtsgerichtete Politik dahingehend angestoßen wird, dass den Privatwaldbesitzern und Kommunen die Verantwortung für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Flächen aus der Hand genommen wird. Gerade die aktuellen Zahlen der dritten Bundeswaldinventur belegen, wie verantwortungsbewusst auch die Privat- und Kommunalwaldbesitzer ihre Flächen nachhaltig bewirtschaften. Deshalb ist es unverändert erforderlich, dass eine Änderung des Bundeswaldgesetzes im Hinblick auf das kartellrechtliche Verfahren in Baden-Württemberg nicht nur die kartellrechtlichen Vorgaben auf europäischer und nationaler Ebene vollständig erfüllt, sondern darüber hinaus Wettbewerbsgleichheit zwischen privatwirtschaftlich organisierter Forstwirtschaft und staatlicherseits organisierter Forstwirtschaft gewährleistet wird. Dies ist nur auf der Basis des von der AGDW mitgetragenen Formulierungsvorschlages aus dem Jahr 2014 der Fall. Die jetzt kursierenden Entwurfsfassungen werden konsequent abgelehnt.

Bayerischer Waldbesitzerverband
Carl von Butler
Max-Joseph-Str. 7
80333 München
Postfach 31 02 44
80102 München

Quelle

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